PCR Test

Der laborbasierte RT-PCR-Test weist das Erbmaterial des Virus nach und gilt als mit einer Sensitivität von über 98 % als zuverlässigstes Verfahren zur Erkennung der neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2. 
Die Probeentnahme erfolgt durch unser medizinisches Personal in unseren Testzentren (Hyperlink) oder mobilen Einheiten.
Anschließend wird das Probematerial in unser Labor in der Sederangerstraße 5 geliefert und dort laboratorisch ausgewertet.

Antigen Schnelltest

Beim Antigen – Schnelltest wird mittels einer Probeentnahme im Nasenrachenraum der Abstrich auf Eiweißstrukturen des SARS-CoV-2 überprüft. Sobald der Teststreifen auf die Proteine reagiert, wird von einem SARS-CoV-2-Material auf der Probenentnahme ausgegangen.
Der Abstrich wird von unserem medizinischen Personal in unseren Testzentren entnommen und vor Ort innerhalb von 20 Minuten ausgewertet.
Ein positives Schnelltestergebnis erhöht den Verdacht auf eine Infektion, welchen Sie sich durch eine PCR – Testung von uns kostenfrei bestätigen lassen können.

Antikörper Test

Der Corona-Antikörpertest ermittelt, ob spezifische Antikörper in Ihrem Blut vorliegen. Bei einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 bildet der Körper als Immunantwort unter anderem spezifische Antikörper gegen den Erreger. Nach ca. zwei bis drei Wochen sind die sogenannten IgG-Antikörper im Blut nachweisbar.
Bei Personen mit Antikörpern wird davon ausgegangen, dass diese eine Coronavirus-Infektion hinter sich haben und immun sind. Damit können sowohl symptomatische als auch unbemerkte verlaufene COVID-19-Erkrankungen erkannt werden.

Weitere Infos Zum PCR-Test

Wichtige Infos:

  • Bitte bringen Sie für Ihren PCR-Testgrund immer einen Nachweis mit.
  • Halten Sie Ihren Ausweis griffbereit.
  • Der PCR-Test Abstrich wird von Rachen und Nase entnommen, um ein genaueres Ergebnis zu gewährleisten.

Unter folgenden Voraussetzungen kann der PCR-Test kostenlos erfolgen:

  • Nach positivem Selbst-/Schnelltest
  • Patienten (z.B. vor Krankenhausaufenthalte, Reha, etc.)
  • Schwangere (Nachweis: Mutterpass)
  • symptomatischen Personen (Nachweis: Bestätigung vom Arzt)
  • Einreisende aus einem Virusvariantengebiet (mit Nachweis vom Gesundheitsamt)
  • Kontaktpersonen (mit Nachweis vom Gesundheitsamt oder Arzt)

Für alle anderen Personen verlangen wir eine Pauschale von nur 39,90 €.

Der Laborbefund enthält folgende Informationen:

  • Name
  • Geburtsdatum
  • Personalausweis- oder Passnummer (wenn bei Buchung angegeben)
  • Datum des Befunds
  • Datum und Uhrzeit der Testabnahme
  • Test Methode: RT-PCR
  • Resultat
  • Der Befund wird Ihnen auf Deutsch / Englisch und Verifizierungs – QR – Code gemäß internationaler Zertifizierungsvorgaben innerhalb von 24h ausgestellt.

Unser Service Ihre Vorteile

RT-PCR-Test zum Nachweis von SARS-CoV-2

Drei Argumente für unsere Testzentren:

Abstrich im Rachen-Nasen-Raum

Schnelles Ergebnis durch Testauswertung im eigenen Labor

Zertifiziert für internationale Reisen

Was tun, wenn der Schnelltest zuhause positiv ist?

Wenn der Test zu Hause zwei Striche anzeigt, haben Bürgerinnen und Bürger keinen Anspruch auf einen PCR-Test. Erst wenn der Antigen-Schnelltest von unserer offiziellen Teststelle positiv ist, könne man das Ergebnis durch einen PCR-Test bestätigen. Mit der neuen Regelung will der Bund dafür sorgen, dass die Testlabore nicht überlastet werden. Die Testkapazitäten werden so laut Bundesgesundheitsministerium gezielter eingesetzt.

Bei Labor-Auswertungen sollen außerdem PCR-Tests von Risikopatientinnen und -patienten sowie Menschen unter anderem in Krankenhäusern, Praxen und der Pflege bevorzugt werden. Sie benötigen jedoch ebenfalls davor einen positiven Antigen-Schnelltest.
Weitere Informationen für den Fall eines positiven Schnelltests finden Sie hier:

Braucht man einen PCR-Test?

Wer das Ergebnis eines positiven Antigen-Schnelltests erhält, der von Fachpersonal durchgeführt wurde, sollte sofort einen Termin für einen Nukleinsäuretest – zum Beispiel einen PCR-Test – vereinbaren. Dies ist wichtig, um das Testergebnis sicher zu bestätigen.

Wer muss informiert werden?

Laut Gesundheitsministerium in Bayern sollten Personen, die selbst positiv getestet sind, ihre Haushaltsangehörigen und weitere Kontaktpersonen informieren. Das Gesundheitsamt wird bereits mit der Labormeldung über das positive Testergebnis informiert, hier ist keine weitere Nachricht notwendig. Kontaktpersonen müssen sich ohne Mitteilung des Gesundheitsamtes nicht absondern, sollten aber selbstverantwortlich Kontakte so weit wie möglich reduzieren und sich testen.

Reiseauskünfte

Da sich die pandemische Lage und die entsprechende Regularien, vor allem in puncto Reisen, dynamisch ändern und unsere Mitarbeitenden nicht alle Entwicklungen verfolgen können, informieren Sie sich bitte selbst über Gültigkeit und Anforderungen der jeweiligen Tests. Auf der Webseite des Auswärtigen Amtes finden Sie dazu detaillierte Informationen. Bei Fragen, die unsere Zentren betreffen, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!